Baulicher Brandschutz nach DIN 4102
Mangelhafter Brandschutz fällt nicht mehr unter die Gewährleistung nach VOB und BGB, sondern gilt als bewusst verdeckter Mangel.
Für verdeckte Mängel gilt eine 30-jährige Haftungsfrist.
Wir sind in der Lage, jegliche Brandschutzmaßnahmen ausführen zu können.